Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotel- und Arrangementleistungen
Stand März 2003
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen, für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen.Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter/Besteller/Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht Vertragsinhalt.
1. Vertragsverhältnis
Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch das Hotel für beide Parteien bindend oder, falls diese aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, mit der Bereitstellung. Die Reservierung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird dieser ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten gegebenenfalls neben dem Gast als Gesamtschuldner.
2. An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche oder sonstige Ansprüche herleiten kann. Die anderweitige Vergabe stellt in diesem Fall keine Vertragsverletzung dar. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 10:00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei einer Abreise bis 18:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
3. Preise
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preis eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes, sofern dieser Kaufmann ist.
War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so hat das Hotel das Recht, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 15 Tagen ab Rechnungsdat
um ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Falle kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 100 % des zu erwartenden Umsatzes verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von € 10,-- verlangt werden.
5. Rücktritt und Stornierung
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen.
Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inklusive der ersten Übernachtung verpflichtet, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.
Im übrigen gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Logis (bis 14 Personen):
Bis 3 Tage vor Anreise - kostenfrei.
Bis 1 Tag vor Anreise - 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inklusive der ersten Übernachtung.
Logis (ab 15 Personen):
Bis 28 Tage vor Anreise - kostenfrei.
Bis 14 Tage vor Anreise - kostenfrei, falls weniger als 50 % der Gruppenteilnehmer stornieren. Sollten 50 % oder mehr als 50 % der Gruppenteilnehmer stornieren, sind 50 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inklusive der ersten Übernachtung bezogen auf die stornierenden Gruppenteilnehmer geschuldet. Die übrigen Gruppenteilnehmer zahlen den vereinbarten Gesamtpreis.
Bis 3 Tage vor Anreise - 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inklusive der ersten Übernachtung.
Logis (ab 50 Personen):
Bis 56 Tage vor Anreise - kostenfrei.
Bis 28 Tage vor Anreise - kostenfrei, falls weniger als 50 % der Gruppenteilnehmer stornieren. Sollten 50 % oder mehr als 50 % der Gruppenteilnehmer stornieren, sind 50 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inklusive der ersten Übernachtung bezogen auf die stornierenden Gruppenteilnehmer geschuldet. Die übrigen Gruppenteilnehmer zahlen den vereinbarten Gesamtpreis.
Bis 3 Tage vor Anreise - 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inklusive der ersten Übernachtung.
In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Haftung
Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Der Gast erkennt an, dass das Hotel nicht dazu verpflichtet ist, die vorgenannten Leistungen zu erbringen bzw. fehlerfrei zu erbringen. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben. Aus oben genannten Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels. Sofern dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu € 15.000,-- je Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens im Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel angezeigt werden.
7. Besondere Hinweise für Veranstaltungen
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen dann Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche nicht zu.
Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. Es wird dann eine individuell zu vereinbarende Servicegebühr berechnet. Stornierungsfristen sind:
Bis 22 Tage vor Veranstaltung - kostenfrei
Bis 15 Tage vor Veranstaltung - volle Raummiete, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten.
Bis 8 Tage vor Veranstaltung - volle Raummiete zzgl. Ersatz von 10 % des entgangenen Umsatzes (im Zweifel Mindestmenüpreis Bankett x Zahl der angemeldeten Personen).
Unter 8 Tagen vor Veranstaltung - volle Raummiete zzgl. Ersatz von 20 % des entgangenen Umsatzes (im Zweifel Mindestmenüpreis Bankett x Zahl der angemeldeten Personen).
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann das Hotel, falls nicht anders vereinbart, aufgrund Einzelnachweises abrechnen. Sonderleistungen, die in Folge der Absage nutzlos werden, sind ebenfalls zu vergüten.
Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrecht etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA-Gebühren etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
8. Allgemeines
Eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung wird von den Parteien unverzüglich durch eine wirksame ersetzt werden, die nach ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN Kaufrechts.






